Wahlarzt / Abrechnung

WahlärztInnen haben keinen Kassenvertrag, das bedeutet: WahlärztInnen verrechnen die Leistungen nicht direkt mit der Krankenversicherung, sondern stellen den jeweiligen Patienten eine Honorarnote (Rechnung) aus. Als PatientIn zahlen Sie die Behandlung zuerst selbst, haben aber die Möglichkeit die Originalrechnung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger einzureichen, wodurch ein Anteil der Kosten rückerstattet wird. Gerne senden auch wir die bezahlten Rechnungen zur Rückerstattung ein.